Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der increez GmbH, Geigenbergerstr. 27, 81477 München, (nachstehend: auch „increez“ genannt), gegenüber ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt increez nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.). Der Kunde kann diese AGB unter www.increez.com abrufen und ausdrucken oder durch eine E Mail an info@increez.com anfordern.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) increez richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von increez zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von increez erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen increez und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, München. increez ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann increez nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) increez stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus (pdf-Datei per E-Mail).
§ 3 Haftung
(1) increez haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber increez nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von increez der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von increez anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von increez auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von increez selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. increez ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.
II. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung
§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung
(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen increez und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(2) Die Leistungen von increez sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von increez zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit increez die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von increez vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
§ 8 Pflichten von increez
increez ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt increez eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass increez die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.
§ 9 Schutz der Arbeitsergebnisse
Die von increez angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch increez. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.